Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf dieser Seite möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht zum Bildungspaket geben. In den letzten Jahren haben wir gute Erfahrungen mit der Beantragung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gemacht und möchten Ihnen dringend raten zu prüfen, ob Sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören. Zur besseren Lesbarkeit wurde der untere Text gekürzt.
Was ist das Bildungspaket?
Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen (Sozialamt oder Jobcenter) zusätzliche Leistungen beantragen.
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Was enthält das Bildungspaket?
Zum Bildungspaket gehören:
- 100€ im ersten Schulhalbjahr sowie 50€ im zweiten Halbjahr für den persönlichen Schulbedarf, wie Stifte, Hefte, oder Schulranzen
- Kostenloses Mittagessen in der Schule
- Bis zu 35 Stunden pro Schulfach im Schuljahr Lernförderung/Nachhilfe
- Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Schulausflügen und Klassenfahrten
- Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen, das heißt zum Beispiel: Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe oder für die Stadtranderholung.
Weitere Infos und Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Duisburg.
Antrag auf Kostenübernahme für digitale Endgeräte
Eltern und Erziehungsberechtigte, die Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen nachweisen können, haben die Möglichkeit einen Zuschuss für die Anschaffung eines digitalen Endgeräts für ihr Kind zu erhalten.
Alle wichtigen Informationen hierzu sowie die Vordrucke der Formulare finden Sie auf der Homepage des Tacheles e.V. sowie auf der Homepage des Jobcenters Duisburg.
Antrag auf zusätzliche außerschulische Lernförderung
Eltern und Erziehungsberechtigte, die Sozialleistungen beziehen, haben die Möglichkeit einen Antrag auf außerschulische Lernförderung (Nachhilfeunterricht) zu stellen, sofern ihr Kind aufgrund unbefriedigender Leistungen einen Bedarf hat.
Ein Grund für die Bewilligung und den Erhalt der Leistung ist neben der Berechtigung zum Zugang zu SGB II-Leistungen, die (…) Erlangung eines ausreichenden Leistungsniveaus zum Erreichen der schulrechtlichen Ziele, z. B. bei folgenden Anlässen: Schulabschluss und „erhöhtes Stundenkontingent aufgrund der Corona-Pandemie“.
Alle wichtigen Informationen hierzu sowie die Vordrucke der Formulare finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Duisburg.
Antrag auf Kostenübernahme für Klassenfahrten oder Schulausflüge
Eltern und Erziehungsberechtigte, die Sozialleistungen beziehen haben die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, damit ihre Kinder an Schulausflügen oder Klassenfahrten teilnehmen können.
Alle wichtigen Informationen hierzu sowie die Vordrucke der Formulare finden Sie als Link im oberen Absatz hinterlegt oder auf der Homepage des Jobcenters Duisburg.